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Hundesteuer-Befreiung?

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Liebe Adoptanten,

 

Sie haben sich für die Adoption eines Hundes von unserem gemeinnützigen Tierschutzverein entschieden – das ist eine tolle Sache, denn damit tragen Sie aktiv zum Tierschutz bei.

Wie Sie wissen, sind Sie verpflichtet für den Hund jährlich Hundesteuer zu entrichten.

 

Wir werden immer wieder gefragt, ob eine Befreiung von der Hundesteuer möglich ist.


Tatsächlich werden in manchen Kommunen Hunde aus dem Tierschutz von der Hundesteuer (teil-/zeitweise) befreit.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, d. h. die Höhe und auch der Weg, wie die Steuer eingezogen wird, entscheidet die jeweilige Kommune. Dies bedeutet, dass die Hundesteuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und genauso auch die Voraussetzungen zur Befreiung von der Hundesteuer.

Es gibt also weder eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Hundesteuer, noch gibt es eine Übersicht wie die Hundesteuer in welcher Kommune geregelt ist.


Was also tun, wohin sollte man sich wenden, wenn man Fragen zur Hundesteuerbefreiung hat?

Der jeweilige Ansprechpartner ist die Stelle in der Kommune, die die Hundesteuer erhebt bzw. einzieht. Meistens steht der Name des zuständigen Sachbearbeiters nebst Kontaktdaten auf dem Hundesteuerbescheid oder auf der Homepage der Gemeinde in die Suchmaske „Hundesteuer“ eingeben, oft findet man so den richtigen Ansprechpartner oder manchmal auch direkt die Verordnung zur Hundesteuer.


Zugegeben, das klingt jetzt etwas aufwendig – die Arbeit kann sich aber durchaus lohnen, um sich das Geld für die Hundesteuer - evtl. auch nur zeit- oder teilweise – zu sparen.


Sofern Sie einen schriftlichen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Kommune oder beim Finanzamt benötigen, dass Sie Ihren Hund von „Wir für Hunde in Not e. V.“, also einem gemeinnützigen Tierschutzverein, adoptiert haben, melden Sie sich gerne bei uns unter info@wir-fuer-hunde-in-not.de.


Diesen Artikel finden Sie auch hier auf unserer Homepage.

 
 
 

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