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Hundesteuer-Befreiung?


Liebe Adoptanten,

 

Sie haben sich für die Adoption eines Hundes von unserem gemeinnützigen Tierschutzverein entschieden – das ist eine tolle Sache, denn damit tragen Sie aktiv zum Tierschutz bei.

 

Wie Sie wissen, sind Sie verpflichtet für den Hund jährlich Hundesteuer zu entrichten.

 

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, d. h. die Höhe und auch der Weg, wie die Steuer eingezogen wird, entscheidet die jeweilige Kommune.

 

Das ist einerseits kompliziert, weil es theoretisch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann, birgt u. U. aber auch Vorteile, denn jede Kommune entscheidet eigenständig über mögliche Befreiungen von der Hundesteuer.

 

In Berlin z. B. gibt es verschiedene Voraussetzungen, die zur Befreiung von der Hundesteuer führen können, siehe Service Portal Berlin (https://service.berlin.de/dienstleistung/330628/). Dort steht u.a. „…Wenn Sie einen Hund aus einem Tierheim, Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen haben, ist der Hund für fünf Kalenderjahre von der Hundesteuer befreit.“

 

Ähnlich ist es in Erfurt (siehe § 4 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf) vom 21.06.2010: „Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für:….(Pkt 5) Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung besitzen, untergebracht sind.

 

Die beiden Beispiele zeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn man sich bei seiner Kommune erkundigt, ob die Befreiung von der der Hundesteuer grundsätzlich möglich ist - evtl. auch nur zeit- oder teilweise, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

 

Viele deutsche Kommunen unterstützen den Tierschutz, indem dort für Hunde aus Tierheimen oder von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen die Entrichtung der Hundesteuer z.B. für ein Jahr ausgesetzt wird oder nur ein ermäßigter Steuersatz zugrunde gelegt wird.

 

Sofern Sie einen schriftlichen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Kommune oder beim Finanzamt benötigen, dass Sie Ihren Hund von „Wir für Hunde in Not e. V.“, also einem gemeinnützigen Tierschutzverein, adoptiert haben, melden Sie sich gerne bei uns unter info@wir-fuer-hunde-in-not.de.

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